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Bund will Corona-Überbrückungshilfe bis 31.03.2022 verlängern

Geschrieben von LAND-DATA GmbH | Nov 29, 2021 4:10:35 PM

Laut  Beschluss der Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder wird der Bund die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) um drei Monate bis zum 31.03.2022 verlängern (Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. November 2021). 

Ebenso soll die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31.03.2022 bestehen bleiben. Damit soll sicher gestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im ersten Quartal 2022 stabil bleiben und Arbeitslosigkeit oder Insolvenzen vermieden werden.

Wir werden die Nutzer der LAND-DATA Softwareanwendungen auch weiterhin bei der Ermittlung der entsprechenden Kosten und Vergleichszahlen bestmöglich unterstützen.

Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge soll dabei auf die Hälfte reduziert werden. Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent auf Antrag in pauschalierter Form erstattet. 

Weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge werden Arbeitgebern erstattet, wenn Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Auch können die Lehrgangskosten abhängig von der Betriebsgröße ganz oder teilweise erstattet werden.