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LAND-DATA GmbH - Nutzungsbedingungen ADNOVA+

LAND-DATA GmbH - Nutzungsbedingungen ADNOVA+

Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind in kursiv dargestellt.

Präambel

ADNOVA+ ist eine von der LAND-DATA GmbH, Wedekindstraße 9 - 11, 27374 Visselhövede - nachfolgend: LAND-DATA - erstellte und in den LAND-DATA Rechenzentren betriebene Internet-Software-Anwendung als SaaS-Angebot („Software-as-a-Service“) für das landwirtschaftliche Rechnungswesen. Diese Nutzungsbedingungen beziehen sich sowohl auf die Nutzung von ADNOVA+ über stationäre als auch über mobile Endgeräte. Hierunter fällt explizit die App zu ADNOVA+ für Smartphones, Tablet-PCs und vergleichbare Geräte. 

1   Vertragsgegenstand

(1) LAND-DATA erbringt für den Kunden SaaS-Leistungen über das Medium Internet im Bereich Rechnungswesen. 

(2) Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software ADNOVA+ durch LAND-DATA an den Kunden zur Nutzung über das Internet sowie die Einräumung von Speicherplatz für erhobene und verarbeitete Daten auf den Servern der Rechenzentren von LAND-DATA, jeweils für die Dauer des Vertragsverhältnisses. LAND-DATA unterstützt die Aufbewahrungspflichten gemäß Allgemeiner Abgabenordnung (AO) für die im Rahmen des Vertragsverhältnisses auf den Rechenzentren von LAND-DATA gespeicherten Daten über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) Der Leistungsumfang der SaaS-Leistung von LAND-DATA sowie die zum Zwecke der diesbezüglichen Nutzung erforderlichen und vom Kunden zu unterhaltenden Systemanforderungen, also Hardware-/Software-umgebungen sowie Netzzugangsvoraussetzungen, ergeben sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Vertragsangebot und einer gesonderten, nach jeweiligem Softwarestand aktualisierten Leistungsbeschreibung von ADNOVA+ als Bestandteil dieses Vertrages. 

(4) ADNOVA+ enthält Software von Drittanbietern; dies ist Software, die LAND-DATA unter Lizenz von Dritten geliefert wurde, dem Kunden von LAND-DATA zusammen mit ADNOVA+ zur Verfügung gestellt wird und deren Nutzung unter Lizenzbedingungen erfolgt, die vom Lizenzgeber der Software des Drittanbieters vorgegeben werden. Diese Lizenzbedingungen der Drittanbieter gelten für Kunden von LAND-DATA ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen von ADNOVA+. Der Kunde ist bei der Nutzung von ADNOVA+ ebenfalls zur Einhaltung vorgenannter Lizenzbedingungen der Drittanbieter verpflichtet. 

(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese seitens des Kunden der Korrespondenz mit LAND-DATA beigefügt worden sind oder seitens des Kunden auf diese hingewiesen wurde und ihnen seitens LAND-DATA daraufhin nicht ausdrücklich widersprochen wird, nicht Vertragsbestandteil. 

2   Softwareüberlassung

(1) LAND-DATA stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrags die Software ADNOVA+ - nachfolgend Software - in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Es gilt die jeweils aktuell gültige Preisliste. Zu diesem Zweck richtet LAND-DATA die Software auf einer Serverfarm ein, die über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die mietvertragliche Überlassungspflicht der Software an den Kunden besteht ausschließlich an der Schnittstelle des Rechenzentrums von LAND-DATA zum Internet. 

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung für den gültigen Entwicklungsstand (sog. Release-Zyklus). LAND-DATA aktualisiert und optimiert die Software regelmäßig weiter und stellt sie zur Verfügung. 

(3) LAND-DATA beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten innerhalb angemessener Zeit Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. 

3   Nutzungsrechte an der Software

(1) LAND-DATA räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Aushändigung der Software auf Datenträgern und Einräumung des Rechtes zur kundenseitig örtlich anderweitigen Installation und Nutzung erhält der Kunde nicht.

(2) Der Kunde darf auf die Software zugreifen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Greift der Kunde auf die Software zu, werden automatisch seine systemtechnischen Informationen (z. B. verwendetes Betriebssystem) an LAND-DATA übermittelt.

(3) Der Kunde ist berechtigt, ausgewählte Inhalte für Dritte unentgeltlich zur Ansicht bereitzustellen. 

4   Einräumung von Speicherplatz

(1) LAND-DATA überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung von Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag festgehalten ist, ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird LAND-DATA den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente gegen zusätzliches Entgelt nachbestellen, dies vorbehaltlich einer Verfügbarkeit bei LAND-DATA. 

(2) LAND-DATA trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. 

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung entgegen dem Vertragszweck zu überlassen. 

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. 

(5) LAND-DATA ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden oder von dessen Vertragspartnern zu treffen. Zu diesem Zweck wird LAND-DATA tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens LAND-DATA besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden, entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde besitzt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Daten- oder Dateiformat. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. 

5   Support

(1) Der Umfang des Supports durch LAND-DATA ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag. 

(2) LAND-DATA wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der gesondert vereinbarten Geschäfts- und Reaktionszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Anfrage beim Benutzerservice von LAND-DATA telefonisch oder in Textform beantworten.

(3) Der Kunde gewährt LAND-DATA für Supportzwecke durch von ihm authorisierte Fernwartung zeitlich begrenzt Zugriff auf seine Rechner- und Datenverarbeitungssysteme und die darauf befindlichen, zur Ausführung der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste erforderlichen sowie daneben auch weiterer, damit funktional verbundener Software und Datenbestände. Der Kunde wird LAND-DATA die dafür jeweils erforderlichen Zugangsdaten und -rechte auf erstes Anfordern unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde räumt LAND-DATA insofern nur die Zugriffsrechte ein, die dieser zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten tatsächlich benötigt. Der Kunde stellt sicher, dass LAND-DATA dabei nur insoweit auf gespeicherte personenbezogene Daten zugreifen kann, als dies zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerlässlich notwendig oder dies zur Erfüllung anderer Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag zulässig ist. 

6   Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. 

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt über ständiges Monitoring. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich innerhalb der vereinbarten Reaktions- und Geschäftszeiten von LAND-DATA gewährleistet. Bei schweren Fehlern - die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt - erfolgt die Aufnahme der Wartung unmittelbar ab Kenntnisnahme.

(3) Die zeitliche Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach Ziff. 1 Abs. 2 dieses Vertrages im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. 

7   Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird LAND-DATA unverzüglich nach Abschluss des Vertrages einen konkreten Ansprechpartner als Systemverantwortlichen auf seiner Seite und ggf. einen Stellvertreter hierfür benennen. Der Ansprechpartner und sein Stellvertreter sind für LAND-DATA bei allen Fragen, die die SaaS-Leistungen betreffen, die ausschließlichen Ansprechpartner für Absprachen aller Art. Der Kunde versichert, dass der von ihm zu benennende Ansprechpartner und ggf. der Stellvertreter umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt sind, die den Leistungsgegenstand betreffen. Der Kunde kann den von ihm zu Vertragsbeginn an LAND-DATA benannten Ansprechpartner und ggf. dessen Stellvertreter durch andere Personen ersetzen. Änderungen sind LAND-DATA jeweils unverzüglich in Schriftform mitzuteilen. Bei der Vornahme von Änderungen wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass keine Störungen des Ablaufs eintreten und neu benannte Personen über alle notwendigen Informationen und über die Sachkunde verfügen, die für eine reibungslose weitere Durchführung der Leistungen von LAND-DATA notwendig sind. 

(2) Die zur Aktivierung des ersten Benutzerkontos erforderliche ADNOVAcard wird dem benannten Systemverantwortlichen des Kunden nach erfolgter erstmaliger Einrichtung einer Organisation des Kunden durch die LAND-DATA in einem neutralen Umschlag per Post zugesendet. Das Einrichten weiterer Benutzerkonten inklusive der entsprechenden Nutzungsberechtigungen innerhalb dieser Organisation ist dann durch den Systemverantwortlichen des Kunden vorzunehmen, der dann auch die ADNOVAcard an die einzelnen Benutzerkonteninhaber zur Freischaltung von ADNOVA+ bereitzustellen hat. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten nebst Passwort geheim zu halten, unbefugten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und somit den persönlichen Zugang vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weist LAND-DATA darauf hin, dass Mitarbeiter der LAND-DATA nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter sowie Zugangscodes der ADNOVAcard abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes hat der Kunde die allgemeinen bekannten Regeln zur Passwortsicherheit (Anzahl der Zeichen, Komplexität) zu beachten. Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Benutzerkontos möglich.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. 

(5) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. 

(6) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

(7) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt LAND-DATA hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte auch zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können, so zum Beispiel im Backup-Rechenzentrum von LAND-DATA.

(8) Unbeschadet der Verpflichtung der LAND-DATA zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege der zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. 

8   Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der jeweils aktuell gültigen Preisliste von LAND-DATA. 

(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der von LAND-DATA erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungstellung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. LAND-DATA wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

9   Mängelhaftung/Haftung

(1) LAND-DATA garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den vertraglichen Bestimmungen und der Leistungsbeschreibung.

(2) Für den Fall, dass Leistungen von LAND-DATA von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, LAND-DATA von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und LAND-DATA die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

(4) LAND-DATA ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte LAND-DATA davon in Kenntnis setzen. LAND-DATA hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. 

(5) Schadensersatzansprüche gegen LAND-DATA sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, LAND-DATA, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet LAND-DATA nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch LAND-DATA, deren gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. LAND-DATA haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.  

10   Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nicht anders vereinbart. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und dem Download durch den Kunden und erlischt entweder durch schriftliche Kündigung von ADNOVA+ oder mit Wirksamwerden der Kündigung der zugrundeliegenden Software-Miet-/Pflegeverträge für die Produkte ADNOVA finance und/oder ADNOVA office unter Geltung der dortigen Kündigungsfristen.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist LAND-DATA insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. 

11   Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten (Daten, die auf den Kunden und/oder den Mandanten des Kunden persönlich beziehbar sind, z.B. Name, Adresse, Land, E-Mail-Adresse) und die auf der Grundlage dieses Vertrags und aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und/oder des Mandanten des Kunden gespeicherten Daten (Betriebsdaten) werden von uns verarbeitet, sofern der Kunde und/oder die Mandanten Kunden in die Verarbeitung eingewilligt haben, die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der Kunde ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage des Kunden erfolgen, erforderlich ist oder die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich ist. Dies geschieht üblicherweise, wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des zwischen uns und dem Kunden jeweils bestehenden Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ansonsten ist unsere Datenschutzerklärung maßgebend. 

(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten des Mandanten des Kunden nach Maßgabe dieses Vertrags und den gesetzlichen Vorschriften erhoben wurden. Der Kunde bestätigt hiermit, dass der Mandant des Kunden dem Kunden gegenüber höchstpersönlich nachweisbar die schriftliche Einwilligung erteilt hat, dass seine personenbezogenen Daten an uns weitergegeben werden dürfen und von uns gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen für die Erfüllung dieses Vertrags und/oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage des Kunden erfolgen, oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, verarbeitet werden dürfen. Der Kunde hat seinen Mandanten darüber informiert, dass seine Einwilligung jederzeit für die Zukunft frei widerruflich ist. Sofern der Mandant des Kunden seine Einwilligung gegenüber dem Kunden widerruft, hat Kunde uns über den Widerruf unverzüglich schriftlich zu informieren.

(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die persönlichen Daten und Betriebsdaten des Kunden auch für Software-Tests und Supportfälle verarbeiten. Ein Supportfall liegt dann vor, wenn eine schriftliche Anforderung (Brief, E-Mail, Fax) zur Dateneinsicht/-korrektur des Kunden an uns erfolgt. Die Einwilligung des Kunden kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an: support@landdata.de widerrufen werden. Der Kunde versichert, dass der Mandant des Kunden dem Kunden gegenüber höchstpersönlich nachweisbar die schriftliche Einwilligung erteilt hat, dass auch seine personenbezogenen Daten/Betriebsdaten (näheres hierzu unter vorstehender Ziffer 1.) an uns weitergegeben werden dürfen und von uns gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen auch für Software-Tests und Supportfälle verarbeitet werden dürfen, im Supportfall auch nicht anonymisiert. Der Kunde hat seinen Mandanten darüber informiert, dass seine Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerruflich ist. Sofern der Mandant des Kunden seine Einwilligung gegenüber dem Kunden widerruft, hat der Kunde uns über den Widerruf unverzüglich schriftlich zu informieren.

(4) Der Kunde hält uns von sämtlichen Ansprüchen auf erste Anforderung frei, die daraus resultieren, dass der Kunde gegen die in den vorstehenden Ziffern 2. und 3. genannten Verpflichtungen zum Datenschutz verstößt. Ferner hat der Kunde uns jeden Schaden zu ersetzen, der auf eine Inanspruchnahme zurückgeht, die in Zusammenhang mit einer Verletzung seiner in den vorstehenden Ziffern 2. und 3. genannten Verpflichtungen zum Datenschutz steht. 

(5) Wir haben sicherzustellen, dass die Betriebsdaten des Kunden und des Mandanten des Kunden ausschließlich in anonymisierter Form verbarbeitet werden. Ausgenommen hiervon sind Zugriffe auf die Daten von Mandanten im Supportfall (näheres dazu unter vorstehender Ziffer 3.). Des Weiteren sind unsere, die die Anonymisierung der Betriebsdaten und sonstigen Daten des Kunden und/oder des Mandanten vornehmen, datenschutzrechtlich verpflichtet.

12   Schlussbestimmungen

(1) Sollten Änderungen dieser Nutzungsbedingungen oder der Leistungsbeschreibungen von LAND-DATA beabsichtigt sein, so werden die Änderungen dem Kunden wenigstens einen Monat vor deren Wirksamwerden an die von ihm genannte E-Mail-Adresse mittels Änderungsmitteilung übersandt. Ist der Kunde mit einer von LAND-DATA beabsichtigten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Bei fristgemäßem Widerspruch durch den Kunden kann LAND-DATA den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Nutzungsbedingung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Nutzungsbedingung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke. 

(3) Anlagen, auf die in diesen Nutzungsbedingungen Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.  

(4) Erfüllungsort ist Visselhövede. 

(5) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

(6) Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hannover, soweit der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

Stand der Nutzungsbedingungen vom März 2019