Überweisungen, die seitens der Bankkunden erstellt werden, werden ab dem 9. Oktober in einer zentralen EU-Datenbank kontrolliert, ob der Empfängername mit der IBAN übereinstimmt.
Die Verification of Payee (VOP) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Betrugsprävention im europäischen Zahlungsverkehr. Zur Umsetzung dieser EU-weiten Regelung in unserer Software wird der Zahlungsverkehr um diese wichtige Sicherheitsfunktion zum verstärkten Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug erweitert, um Ihnen maximale Sicherheit bei Ihren Zahlungen zu gewährleisten.
Wichtiger Hinweis: Auf Grund notwendiger technischer Anpassungen und Abstimmung mit den entsprechenden Dienstleistern sind momentan nur Einzelüberweisungen möglich.
Wir informieren Sie umgehend, sobald Sammelüberweisungen uneingeschränkt möglich sind.