Der Verkauf privater Güter im Internet, z. B. über eBay, kann zu gewerblichen Einkünften führen, insbesondere wenn der Steuerpflichtige daneben einen gewerblichen Handel mit ähnlichen Wirtschaftsgütern betreibt.
Allerdings kann der Verkauf über eBay auch steuerlich unbeachtlich sein, wenn die bei eBay verkauften Wirtschaftsgüter Teil einer privaten Sammlung waren, die nicht dem Betriebsvermögen des eigenen Internetshops zuzurechnen waren.
Grundsätzlich gilt: Der Verkauf von Gegenständen des Privatvermögens außerhalb der Spekulationsfrist ist nicht steuerbar. Dagegen führt der Verkauf von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens zu gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einkünften.
Im Beispiel betrieb der Kläger in den Streitjahren 2010 bis 2012 einen Internetshop mit Modelleisenbahnen. Hieraus erzielte er gewerbliche Einkünfte, die nicht streitig waren. Außerdem verkaufte der Kläger über eBay im Zeitraum von 2004 bis 2013 mehr als 2.200 Artikel auf dem Gebiet der Modelleisenbahnen. Das Finanzamt sah diese Verkäufe über eBay als steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte an. Hiergegen wehrte sich der Kläger mit der Begründung, dass die über eBay verkauften Modelleisenbahnen Teil einer privaten Sammlung gewesen seien, die er zur Finanzierung seines im Jahr 2010 eröffneten Internetshops habe verkaufen müssen.
Der BFH verwies in seiner Entscheidung die Sache zur weiteren Aufklärung an das Finanzgericht (FG) zurück.
Hinweise:
Der Kläger wird nun im zweiten Rechtsgang nachweisen müssen, dass die über eBay verkauften Modelleisenbahnen nie dem Betriebsvermögen des Internetshops zuzurechnen waren und dass seine Verkaufstätigkeit bei eBay für sich allein betrachtet nicht als gewerblich einzustufen war.
Da der Verkauf über eBay dieselbe Branche betraf wie sein Internetshop, spricht zwar eine Vermutung dafür, dass auch der Verkauf bei eBay zum Handel des Klägers mit Modelleisenbahnen gehörte. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass es neben dem Betriebsvermögen auch gleichartiges Privatvermögen gab; es bedarf dann aber einer eindeutigen Trennung der zum Privatvermögen gehörenden Modelleisenbahnen. Auch dies wird das FG zu prüfen haben.
Auch ohne den Internetshop kann eine regelmäßige Tätigkeit bei eBay als gewerblich anzusehen sein, so dass sie steuerpflichtig ist. Der Verkauf einer privaten Sammlung ist allerdings grundsätzlich nicht gewerblich, weil die einzelnen Stücke nicht mit Wiederveräußerungsabsicht erworben worden sind. Anders ist dies, wenn gezielt Gegenstände eingekauft werden, um sie bei eBay mit Gewinn zu verkaufen.