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Bundesrat verabschiedet geänderte Umsatzsteuerregeln für landwirtschaftliche Betriebe

21.12.2021
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Mit Beginn des Jahres 2022 sinkt der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe von 10,7 auf 9,5 Prozent. Der Bundesrat hat in seiner 1014. Sitzung am 17. Dezember 2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. November 2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz betroffen

Die neue Regelung gilt für Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz mit pauschaler Festlegung der Steuersätze der für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer. Hier wird in gleicher Höhe pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, so dass insgesamt keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt anfällt. Das Jahressteuergesetz regelt, dass die Höhe der Vorsteuerbelastung für pauschalierende Landwirte, ein wichtiges Kriterium für die Festlegung der Durchschnittssätze, jährlich anhand aktueller statistischer Daten überprüft werden muss.

Das neue Gesetz wird nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten verkündet und soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Zu rechnen ist mit Mehrbelastungen von 80 Millionen Euro im Jahr 2022 und bis zu 95 Millionen Euro in den Folgejahren. Notwendig gemacht hat die Anpassung eine EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.