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Mehr Sicherheit bei Überweisungen: Automatische Namensprüfung (VoP)

Geschrieben von LAND-DATA GmbH | Sep 19, 2025 9:30:41 AM

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur "Verification of Payee" (VoP)- der Überprüfung des Zahlungsempfängers  (EU-weite Regelung ab den 9.Oktober 2025) - wird der Zahlungsverkehr um eine wichtige Sicherheitsfunktion zum verstärkten Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug erweitert.

Was ändert sich für Sie?

  • Automatischer Namensabgleich: Bei jeder Einzelüberweisung wird der eingegebene Empfängername automatisch mit den Bankdaten abgeglichen
  • Warnhinweise bei Abweichungen: Sie erhalten sofort eine Warnung, wenn der Empfängername nicht oder nur teilweise übereinstimmt
  • Bewusste Entscheidung: Bei Unstimmigkeiten können Sie die Überweisung stoppen oder auf eigenes Risiko fortführen

Wichtiger Hinweis:  Sammelüberweisungen sind von dieser Prüfung ausgenommen. Die VoP-Validierung erfolgt ausschließlich bei Einzelüberweisungen.

Was bedeutet das für Ihre Haftung? Beachten Sie: Wenn Sie eine Überweisung trotz Warnung ausführen, entfällt die Haftung Ihrer Bank für fehlerhafte Überweisungen. Die Prüfung dient Ihrem Schutz - nutzen Sie sie!

Hintergrund zur VoP-Regelung Die Verification of Payee ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Betrugsprävention im europäischen Zahlungsverkehr. Wir setzen diese Anforderung pflichtgemäß um, um Ihnen maximale Sicherheit bei Ihren Zahlungen zu gewährleisten.