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Kindergelderhöhung: Mehr Geld für Familien

17.09.2020
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Um Familien wirtschaftlich zu fördern, plant die Bundesregierung u. a. eine Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2021 um 15 € pro Kind und Monat.

In dem Entwurf des sogenannten Zweiten Familienentlastungsgesetzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Das Kindergeld soll ab dem 01.01.2021 um 15 € pro Kind und Monat erhöht werden. Im Ergebnis sind damit 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte Kind und 250 € für jedes weitere Kind vorgesehen.
  • Die steuerlichen Kinderfreibeträge sollen ab dem 01.01.2021 von 7.812 € auf 8.388 € angehoben werden (Kinderfreibetrag je Elternteil: 2.730 €, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf je Elternteil: 1.464 €).
  • Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen sowie der Grundfreibetrag sollen ab 2021 von 9.408 € auf 9.744 €* steigen, ab 2022 um weitere 288 € auf 9.984 €.
  • Zum Ausgleich der kalten Progression sollen die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2021 und 2022 um die voraussichtlichen Inflationsraten nach rechts verschoben werden.
Der Bundestag hat das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ inzwischen beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Änderungen sind nicht zu erwarten.

*Der Grundfreibetrag für 2121 wurde im Gesetzgebungsverfahren von 9.696 € auf 9.744 € geändert.