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Die Finanzverwaltungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die steuerlichen Erleichterungen für die Opfer der Flutkatastrophe verlängert.
Im Juli 2021 haben u. a. die Finanzministerien der Länder Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz steuerliche Erleichterungen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den dortigen Unwetterereignissen in Kraft gesetzt. In den jeweiligen Erlassen wurden diverse Entlastungsmaßnahmen für Betroffene beschlossen (s. hierzu unsere Meldung vom September). Diese Maßnahmen wurden nun verlängert.
Danach gilt Folgendes:
Hinweis:
Weitere Informationen zum Thema haben die Finanzministerien Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz auf Ihren Internetseiten veröffentlicht.