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Corona Hilfe

Corona-Überbrückungshilfe bis Ende des Jahres verlängert

23.09.2021
Corona Hilfe

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021.  Die sogenannte Restart-Prämie zur Erleichterung des Übergangs vom Lockdown hin zur Wiederöffnung läuft hingegen plangemäß im September aus.

Förderbedingungen weitgehend beibehalten

Für weiterhin von den Corona-Maßnahmen betroffenen Betriebe werden die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Es sind weiterhin Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Auch weiterhin Unterstützung von Soloselbständigen

Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus zur Unterstützung von Soloselbstständigen, die von coronabedingten Umsatzeinbrüchen betroffen sind. Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, können für den Zeitraum Oktober bis Dezember zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

ADNOVA finance liefert kompakte Übersicht der Umsatzveränderungen

Aufgrund der Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende erfolgte die entsprechende Anpassung der Export-Funktion in ADNOVA finance. Die LAND-DATA Software gibt eine kompakte Übersicht der Umsatzveränderungen. Eine entsprechende Auswertung kann schnell und einfach als csv-Datei exportiert werden. Inhalt und Antragsverfahren der Überbrückungshilfe sind gleichgeblieben. Das Antragsverfahren wird durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt.