Mit der Jahresversion ADNOVA finance 2023 (Freigabe geplant für Anfang Mai) werden wir die erforderlichen Konten bereitstellen, mit denen die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG bei PV-Anlagen gebucht werden kann.
Ebenso werden die entsprechenden Konten zur Verfügung gestellt, mit denen die nicht abziehbaren Betriebsausgaben gem. § 3c EStG gebucht werden können. Diese Steuerbefreiung findet erstmals in der EÜR bzw. E-Bilanz ab dem WJ 2021/22 Berücksichtigung.
Für PV-Anlagen, für die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG greift, haben wir außerdem Buchungshinweise ausgearbeitet, die wir in der nächsten Fachinformation Landwirtschaft & Gewerbe veröffentlichen werden.