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ADNOVA finance - Neuerungen zum Jahresbeginn 2026

Geschrieben von LAND-DATA GmbH | Dec 18, 2025 7:16:59 AM

Die Aktualisierung ADNOVA finance Dezember 2025 sorgt für gesetzeskonforme Prozesse und enthält neue Abschreibungsarten und aktuelle Steuerformulare. Sie profitieren von mehr Automatisierung und Rechtssicherheit.

Seit Ende Dezember steht die Aktualisierung zu ADNOVA finance zum Download bereit. Der Schwerpunkt liegt in der Umsetzung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben.

  • Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP): Prüfrelevante Daten aus der Finanzbuchhaltung müssen verpflichtend elektronisch übermittelt werden. ADNOVA finance unterstützt nun die Zusammenstellung und Übermittlung dieser Daten an die Deutsche Rentenversicherung. Die Übermittlung umfasst u. a. Summen- und Saldenlisten sowie Buchungssätze.
  • Anlagenabgang um Teilabgang erweitert: Ab sofort können Teilabgänge in den Umsatzbuchungen nicht nur bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sondern auch bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften vorgenommen werden.
  • Neue Auswertung zur Körperschaftsteuer: Die neue Auswertung steht in Wirtschaftsjahren mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2023 für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zur Verfügung. Es werden die relevanten Daten des Betriebes zur Anlage GK der Körperschaftsteuererklärung mit den Einzelbuchungen aufgelistet.
  • Neue Abschreibung für Elektrofahrzeuge: Für ab dem 01.07.2025 angeschaffte E-Fahrzeuge gibt es eine arithmetisch degressive AfA nach § 7 (2a) EStG, AfA-Art 15. Im ersten Jahr beträgt die Abschreibung 75 %, insgesamt läuft sie über 6 Jahre.
  • Offenlegung und Rechnungsstellung: Ab 01.01.2026 stellt der Bundesanzeiger Verlag Rechnungen nur noch elektronisch und ausschließlich an das offenlegungspflichtige Unternehmen aus. Im Programm wurde der Dialog entsprechend angepasst.
  • Umsatzsteuervoranmeldung 2026 sowie Dauerfristverlängerung 2026: Die neuen Formular für die USt-Voranmeldung und die Dauerfristverlängerung 2026 sind verfügbar. Ergänzende Angaben müssen jetzt mit einer vordefinierten Begründung versehen werden.