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Wölfe in Deutschland: Wichtige Informationen für Landwirte

08.09.2020
Wolf

Der Wolf ist in Deutschland wieder heimisch. Leider kommt es daher auch immer wieder vor, dass Nutztiere bei der Weidetierhaltung gerissen werden. Welche Maßnahmen können Landwirte selbst ergreifen, um ihre Tiere effektiv zu schützen und welche Fördermittel gibt es? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Wolf und Landwirtschaft.Am 13. März 2020 trat eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft, die mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf schafft und klarer definiert, wann eine Genehmigung zum Abschuss des Wolfes erteilt werden kann. Ziel der Gesetzesänderung ist es, neben dem Artenschutz des Wolfes auch einen besseren Schutz der Weidetierhaltung sicherzustellen und so die Nutztierhalter zu unterstützen. 

Wie sich das auswirkt, erfahren Sie im Abschnitt “Anpassungen des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der Landwirtschaft” dieses Beitrages. Zunächst einige Informationen und Statistiken.

Der Wolf in Deutschland: Zahlen und Fakten

Nachdem er 150 Jahre lang als ausgerottet galt, ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt: Seit dem Jahr 2000 gibt es in Deutschland wieder freilebende Wölfe. Seitdem breiten sich die Tiere nach und nach über die gesamte Bundesrepublik aus. Was für den Natur- und Artenschutz ein Erfolg ist, ist für landwirtschaftliche Betriebe mit Weidetierhaltung eine große Herausforderung.

Die Wolfspopulation in Deutschland steigt laut Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) seit Jahren stetig an. Mit weiteren Zuwächsen ist anhand dieser Entwicklung zu rechnen. Im Monitoringjahr 2018/2019 wurden bereits 105 Wolfsrudel, 29 Wolfspaare und 11 Einzeltiere gezählt, die über 145 Gebiete verteilt waren. Das entspricht etwa 275 bis 301 erwachsenen Wölfen bundesweit.


In den Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede in Bezug auf das Vorkommen freilebender Wölfe. Die meisten Wölfe leben aktuell in Brandenburg, gefolgt von Niedersachsen und Sachsen sowie Sachsen-Anhalt. Laut Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) kommt der Wolf inzwischen in 13 von 16 Bundesländern vor – nur in Berlin, Hamburg und dem Saarland gibt es bislang noch keine Wolfsnachweise.

Aktuelle Zahlen zum Wolfsvorkommen in Deutschland und den einzelnen Bundesländern werden auf der Webseite der DBBW veröffentlicht. Dort wird auch eine Karte zur Verfügung gestellt, die zeigt, in welchen Gebieten die Tiere in Deutschland aktuell anzutreffen sind.

Konfliktfall Wolf und Landwirtschaft mit Weidehaltung

Die Rückkehr des Wolfes steht in Konflikt mit der Landwirtschaft mit Weidehaltung. Denn der Wolf ist ein Raubtier. Zwar ernährt er sich hauptsächlich von Wild, doch werden auch immer wieder Nutztiere bei der Weidehaltung von Wölfen gerissen.

Die bevorzugte Nahrung von Wölfen sind Huftiere. Dazu zählen auch Schafe und Ziegen – vor allem für diese kleineren Nutztiere stellt der Wolf daher eine Gefahr da. Gehegewild ist dagegen nur seltener betroffen. Rinder und Pferde werden nur in sehr seltenen Fällen von Wölfen angegriffen. Denn sie sind wehrhafter als Schafe und Ziegen und haben ein ausgeprägtes Herdenverhalten. 

Nutztierschäden durch Wölfe in Deutschland

Auf dem “Speiseplan” der Wölfe machen Nutztiere nur etwa 1,1 Prozent aus (Stand 2016). Nichtsdestotrotz nimmt mit der zunehmenden Ausbreitung des Wolfes in Deutschland auch die Zahl der wolfsverursachten Nutztierschäden deutlich zu. So stieg die Zahl der durch Wölfe verwundeten und getöteten Nutztiere von 40 Tieren im Jahr 2006 auf mehr als 2.800 Tiere im Jahr 2019.

2019 waren 88,4% der von Wölfen verletzten oder getöteten Nutztiere Schafe oder Ziegen. Bei 6,7% handelte es sich um Gatterwild und bei 4,4% um Rinder, wobei hier in der Regel Kälber betroffen waren.

Leider kann es auch zu Mehrfachtötungen kommen, bei denen der Wolf mehr Nutztiere reisst, als er tatsächlich fressen kann. Denn wenn der Wolf erst einmal auf die Weide gelangt ist, sind die Weidetiere leichte Beute für ihn, da sie keine Fluchtmöglichkeit haben. Durch das Überangebot an Beute wird der Jagdtrieb des Wolfes wiederholt geweckt, wodurch ein Beuteschlag-Reflex, umgangssprachlich auch als Blutrausch bezeichnet, entsteht.

Schutz und Status des Wolfes in Deutschland

Wölfe haben in Deutschland einen sehr hohen Schutzstatus und sind auch auf internationaler und europäischer Ebene umfassend geschützt, um eine natürliche Biodiversität zu fördern. Daher ist es grundsätzlich verboten, wildlebende Wölfe zu fangen oder zu töten.

Vergehen gegen die Schutzvorschriften werden mit hohen Geldbußen oder sogar Haftstrafen geahndet. Den Wolf kurzerhand zu erschießen, weil er vermeintlich bestimmte Weidetiere verletzt oder getötet hat, ist daher nicht das Mittel der Wahl.

In Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) für den Wolfsschutz zuständig. Die rechtlichen Vorschriften zum Schutz des Wolfes finden sich in der Berner Konvention, der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU und dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatschG).

Regeln zum Umgang mit dem Wolf: Welche Rechte haben Weidetierhalter?

Laut Bundesnaturschutzgesetz durften Wölfe bislang nur in äußersten Ausnahmefällen getötet werden, nämlich dann,

  • wenn sie dem Menschen gegenüber gefährlich werden,
  • wenn sie Schmerzen leiden, 
  • wenn sie wiederholt und trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen Nutztiere töten und dadurch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden beim betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb hervorrufen.

Ein ebensolcher erheblicher wirtschaftlicher Schaden beim Weidetierhalter lag jedoch erst dann vor, wenn die wirtschaftliche Existenz seines Landwirtschaftsbetriebs gefährdet war. Zudem galt die Abschussgenehmigung ausdrücklich nur für den einen Wolf eines Rudels, der nachweislich den Schaden verursacht hat. Allerdings ist in der Praxis oft unklar, welcher Wolf die Nutztiere tatsächlich gerissen hat.

Anpassungen des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der Landwirtschaft

Die zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Deutschland dürfe laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nicht die Nutztierhaltung im Freien einschränken. Denn Weidehaltung ist nicht zuletzt ein zentraler Bestandteil der ökologischen Landwirtschaft.

Mit der oben erwähnten Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes vom März 2020 wird die Schadensschwelle, die die Entnahme bzw. das Töten von Wölfen erlaubt, von einem “erheblichen” wirtschaftlichen Schaden auf einen “ernsten” Schaden durch den Wolf herabgesetzt.

Laut der Gesetzesänderung ist im Falle von Nutztierrissen nun auch der Abschuss einzelner Wölfe eines Rudels möglich, ohne dass nachgewiesen werden muss, welcher einzelne Wolf des Rudels verantwortlich ist. Es dürfen mehrere Tiere aus dem Rudel entnommen werden, bis keine wolfsverursachten Schäden mehr auftreten. Das kann auch bis zur Entnahme des gesamten Rudels führen.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Genehmigung zum Abschuss von Wölfen bleibt, dass der Weidetierhalter seine Tiere ausreichend gegen Wolfsübergriffe geschützt hat. Zudem dürfen Wölfe erst dann getötet werden, wenn sie Herdenschutzzäune mehrfach überwunden haben.

Bestandsreduktion in Gebieten mit überdurchschnittlicher Wolfsdichte?

Das BMEL hält die Anpassungen für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus will es wegen der raschen Zunahme der Wolfspopulation und der dadurch steigenden Zahl an Nutztierrissen erreichen, dass ein gemäßigtes Bestandsmanagement ermöglicht wird. Das würde bedeuten, dass in Gebieten, in denen die Wolfsdichte überdurchschnittlich hoch ist und weiter steigt, eine begrenzte und behördlich festgelegte Anzahl an Wölfen unter strenger Kontrolle der Natur entnommen bzw. getötet werden darf.

Das BMEL setzt sich daher auch auf EU-Ebene dafür ein, dass der Schutzstatus des Wolfes in Abhängigkeit von seinem Erhaltungszustand überprüft wird und ggf. eine notwendige Bestandsreduktion durchgeführt werden darf.

Präventionsmaßnahmen zum effektiven Schutz von Nutztieren vor Wölfen

Landwirte müssen sich auf die Rückkehr des Wolfes in Deutschland einstellen – denn ohne umfassende Schutzmaßnahmen sind Weidetiere leichte Beute für den Wolf. Die meisten Nutztierschäden gibt es dort, wo Wölfe in neue Gebiete einwandern und Weidetiere deshalb noch nicht ausreichend geschützt sind.

Herdenschutzmaßnahmen sind in Wolfsgebieten ein unverzichtbares Mittel zum Schutz von Weidetieren und können keinesfalls durch eine Bejagung des Wolfes ersetzt werden. Die Entnahme eines Wolfes aus der Natur ist erst das letzte Mittel, wenn es trotz umfassendem Schutz zu wiederholten Übergriffen auf Nutztiere kommt.

Herdenschutz und Umsetzung des Artenschutzes sind Ländersache. Die Länderregelungen in Bezug auf Schadensprävention und Schadenskompensation sind online auf der Webseite der Dokumentations und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) verfügbar.

Einen hundertprozentigen Wolfsschutz für Weidetiere gibt es nicht. Allerdings lässt sich das Risiko von Wolfsübergiffen durch Präventionsmaßnahmen effektiv reduzieren. Dazu zählen Elektrozäune, Herdenschutzhunde, oder eine Behirtung der Tiere, ebenso wie die Nachtaufstallung.

Das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegebene Skript mit “Empfehlungen zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf” fasst die bewährten Herdenschutzmaßnahmen zusammen.

Wolfsichere Weidezäune zum Schutz von Nutztieren

Damit Weidezäune einen effektiven Schutz vor Wolfsübergriffen bieten, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Insbesondere stromführende Zäune haben sich für den Schutz von Nutztieren in der freien Weidehaltung bewährt.

Die Bundesländer haben für feste und mobile Weidezäune Mindeststandards erarbeitet, nach denen Zäune als wolfsicher gelten. Die Standards werden in den Wolfsmanagementplänen der Länder veröffentlicht, die Sie auf der Webseite der DBBW finden. Nur bei einer flächendeckenden Anwendung von Zäunen, die den dort definierten Standards entsprechen, besteht Anspruch auf Fördermittel und Entschädigungszahlungen.

Ein wolfssicherer Schutzzaun muss lückenlos und bodenbündig sein. Er sollte täglich auf Schwachstellen und Schäden kontrolliert werden – denn ist der Zaun beschädigt, erhalten Sie im Falle eines Wolfsübergriffs unter Umständen keinen Schadensausgleich.

Jede Weide ist anders, deshalb müssen auch die Schutzmaßnahmen individuell angepasst werden. Achten Sie auf einen ausreichenden Abstand zu Böschungen oder anderen “Kletterhilfen”, durch die der Wolf den Zaun überwinden könnte.

Die eingezäunte Fläche muss groß genug sein. So haben Schafe und Ziegen die Möglichkeit einem Wolf auszuweichen, der am Zaun auftaucht. Bei einer zu kleinen Fläche geraten die Weidetiere schnell in Panik und durchbrechen im schlimmsten Fall den Zaun.

Anforderungen an wolfssichere Schutzzäune

Die Anforderungen für den Mindestschutz bei Herdenschutzzäunen sind den Plänen zum Wolfsmanagement der Bundesländer zu entnehmen.

Als empfohlener Schutz gilt ein elektrischer Drahtzaun mit fünf Litzen oder ein Euronetz in Höhe von 120 cm bis 140 cm und mit einer Spannung von 2.000 bis 4.000 Volt. Wölfe untergraben Zäune eher, als sie zu überspringen. Deshalb darf die untere Litze, das heißt, der untere stromführende Draht, nicht mehr als 20 cm vom Boden entfernt sein.

Ein Bodenabschluss, der fest verspannt wird und auch elektrifiziert werden kann, dient als Unterwühlschutz. Alternativ kann der Zaun auch eingegraben werden oder ein Drahtgeflecht vor dem Zaun ausgelegt und fixiert werden, damit er nicht untergraben werden kann.

Um die Zaunoberkante zu erhöhen und das Risiko des Überspringens zu minimieren, kann ein Flatterband angebracht werden. Die häufig nur 105 bis 108 cm hohen Schafnetze können durch eine Breitbandlitze erhöht werden.

Bei mobilen Weidezäunen wird häufig empfohlen, das eher dünne Geflecht des Netzzaunes durch senkrecht eingezogene Kunststoffstreben optisch abschreckender zu gestalten.

Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Wölfen

Neben wolfssicheren Weidezäunen werden zunehmend auch Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Wölfen eingesetzt. Das empfiehlt sich vor allem bei größeren Herden. Als Herdenschutzhunde werden in Deutschland die Rassen Pyrenäenberghund und Maremmen-Abruzzen-Schäferhund eingesetzt. Damit sie als Herdenschutzhunde eingesetzt werden können, müssen die Hunde ausgebildet und zertifiziert sein.

Fördermittel für die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen

Umfassende Herdenschutzmaßnahmen in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb zu etablieren kostet Zeit und Geld. Deshalb gibt es in allen Bundesländern mit dauerhaftem Wolfsvorkommen inzwischen Fördermittel, die Landwirte bei der Anschaffung von Herdenschutzmaßnahmen finanziell unterstützen.

Dabei können Weidetierhalter für präventive Schutzmaßnahmen bis zu 80 Prozent staatliche Zuschüsse zu den Netto-Materialkosten erhalten. In fast allen Bundesländern werden Herdenschutzzäune teilfinanziert, in manchen auch Herdenschutzhunde. 

Zwischen den Bundesländern bestehen jedoch teils starke Unterschiede, welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden. Zudem werden Präventionsmaßnahmen häufig nur in den Gebieten mit staatlichen Fördermitteln unterstützt, die offiziell als Wolfsgebiete ausgewiesen sind.

Finanzielle Zuschüsse gibt es zudem in vielen Bundesländern nur für Halter von Schafen, Ziegen oder Gehegewild, nicht aber für Rinder- und Pferdehalter. Niedersachsen bildet hier eine Ausnahme und fördert ausdrücklich auch Wolfsschutzzäune für Rinderweiden.

Die Regelungen zur finanziellen Unterstützung zum Schutz Ihrer Herde erfahren Sie beim Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Ihres Bundeslandes.

Schadensausgleich bei Wolfsrissen

Wenn es trotz umfangreicher Herdenschutzmaßnahmen dazu kommt, dass ein Wolf eines oder mehrere ihrer Nutztiere auf der Weide verletzt oder tötet, haben Weidetierhalter in Bundesländern mit dauerhaftem Wolfsvorkommen ein Recht auf Schadensausgleich.

Damit eine Schadenskompensation gezahlt werden kann, muss der Nutztierhalter den Wolfsübergriff auf seine Tiere schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden der zuständigen Behörde melden. Ein Rissgutachter und genetische Analysen prüfen dann, ob der Schaden tatsächlich durch einen Wolf verursacht wurde.

Außerdem müssen ausreichende Präventionsmaßnahmen nachgewiesen werden, die dem in den Managementplänen Ihres Bundeslandes definierten Mindestschutz entsprechen. Sind in einem Gebiet, das seit über einem Jahr offiziell als Wolfsterritorium gilt, keine entsprechenden Herdenschutzmaßnahmen getroffen worden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Sind die Voraussetzungen erfüllt und der Wolf nachweislich der Verursacher des Schadens, können bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten erstattet werden – dazu zählen auch Folgekosten, wie zum Beispiel Tierarztrechnungen bei einem verletzten Nutztier. Es lohnt sich also, alle Dokumente und Belege aufzubewahren.

Fazit zum Wolf in Deutschland

Der Wolf ist in Deutschland wieder heimisch und im Rahmen des Artenschutzes umfassend geschützt. Leider kommt es immer wieder dazu, dass der Wolf auch Nutztiere bei der freien Weidehaltung reißt, vor allem Schafe und Ziegen.

Herdenschutzmaßnahmen wie wolfsichere Zäune oder Herdenschutzhunde sind in Wolfsgebieten unverzichtbar. In ihren Managementplänen zum Umgang mit dem Wolf haben die Bundesländer Mindestanforderungen für den Schutz von Weidetieren definiert. Sind diese erfüllt, kann der Weidetierhalter finanzielle Zuschüsse zu den Präventionsmaßnahmen erhalten sowie einen Schadensausgleich, wenn es trotzdem zu Wolfsübergriffen kommt.

Laut Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes von 2020 kann zudem unter Umständen eine Genehmigung zum Abschuss von Wölfen erteilt werden, wenn sie mehrfach ausreichende Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere gerissen haben.