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Die HI Tier ist in Deutschland die zentrale Datenbank, in der alle Tiere in der Landwirtschaft
verzeichnet sind. Mit dem Ziel der Bestandserfassung und Rückverfolgbarkeit müssen Landwirte
dort alle Bewegungen ihrer Tiere melden. Was wird in der HI-Tierdatenbank erfasst? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Leistungen der
Datenbank – von Meldepflichten bis zur Ausgabe von Ohrmarken und Tierpässen.
In unserem Beitrag “HI-Tier: Alles zum Meldeprogramm für Tierdaten” haben wir ausführlich für Sie erklärt, was genau hinter der HI-Tierdatenbank steckt. Hier geben wir daher nur noch einmal einen kurzen Überblick.
Die Abkürzung HI Tier oder auch HIT steht für Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere. Betrieben wird die Tierdatenbank vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
In dem zentralen Register für Tierdaten müssen alle Bewegungen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen angegeben werden, die zwischen Betrieben stattfinden. Das Ziel ist die Bestandsaufnahme und Rückverfolgbarkeit aller Tiere, die in der deutschlandweiten Landwirtschaft gehalten werden.
Die HI Tier leistet die zentrale Erfassung von Tier- und Bestandsdaten innerhalb der deutschen Landwirtschaft. Damit sie diese Aufgabe erfüllen kann, gibt es bestimmte Meldepflichten. Verstöße gegen die Verpflichtung zur Meldung von Tierdaten in der HIT sind Cross Compliance relevant und können dazu führen, dass Ihnen die Direktzahlungen im Rahmen der Agrarsubventionen gekürzt werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen: Wer muss was wann und wie an die HI Tier melden?
Die Meldepflicht in der HI Tier gilt für Landwirte, Viehhändler und Schlachthöfe. Sie müssen angeben, wenn sie ein Nutztier aus der Landwirtschaft erhalten oder abgeben – ausdrücklich auch dann, wenn sie nur vorübergehend für die Tiere verantwortlich sind.
Gemeldet werden müssen im Rahmen der Viehverkehrsordnung (VVVO) Geburten, Bestandsveränderungen, vor allem durch Bewegungen zwischen Betrieben durch Verkauf oder Ankauf, Tod, Schlachtung usw.
Die vorübergehende Abgabe eines Tieres zur tierärztlichen Behandlung ist nicht meldungspflichtig. Allerdings müssen medikamentöse Behandlungen zur Umsetzung des Arzneimittelgesetzes über den Einsatz von Tierarzneimitteln (TAM) angegeben werden.
Wenn ein Tier auf einem anderen Hof zur Pension gegeben wird, muss das ebenfalls der HI Tier gemeldet werden. Auch Bewegungen innerhalb des eigenen landwirtschaftlichen Betriebs müssen unter Umständen angezeigt werden, wenn Sie etwa ein Rind an einem entfernten Haltungsort Ihres Betriebs unterbringen, der eine eigene Registrierungsnummer hat.
In unserem Beitrag “HI-Tier Anmeldung leicht gemacht: 5 wichtige Schritte”, haben wir für Sie ausführlich die wichtigsten Schritte besprochen, mit denen die Anmeldung bei der HI Tier reibungslos klappt.
Sie können eine Vollmacht vergeben, damit jemand anderes für Ihren Betrieb in der HI TIer Meldungen vornehmen oder Daten abfragen kann. Dazu müssen sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigter bei der zuständigen Adressdatenstelle des Bundeslandes registrieren lassen. Außerdem muss der Vollmachtgeber die Vollmacht bei der zuständigen Regionalstelle der HI Tier einreichen.
Es kann eine Gesamtvollmacht, eine Meldevollmacht oder eine Lesevollmacht ausgestellt werden. Die entsprechenden Formulare stehen auf der Webseite der HI Tier zum Download zur Verfügung.
Eine Bestandsveränderung durch Geburt, Ankauf, Verkauf, Tod, Schlachtung, usw. muss der HI Tier innerhalb von 7 Tagen mitgeteilt werden.
Welche Angaben bei der Meldung an die HI-Tierdatenbank erforderlich sind, hängt maßgeblich von dem Grund der Bestandsveränderung in Ihrem Betrieb ab.
Wird ein Tier auf Ihrem Hof geboren, müssen Sie neben der Registriernummer Ihres Betriebs und der Lebensohrmarkennummer (LOM) des geborenen Tieres folgende Angaben bei der HI Tier machen:
Zugang von Tieren:
Kommt ein Tier neu auf Ihren Hof, müssen Sie
Kommt das Tier aus einem anderen EU-Land, können Sie die Meldung nicht sofort über das Internet vornehmen. Stattdessen müssen Sie zunächst den Tierpass an Ihre Regionalstelle der HI Tier senden. Die Regionalstelle stellt Ihnen dann einen neuen Tierpass aus und übernimmt den Zugang des Tieres in die HI-Datenbank.
Auch wenn ein Tier aus einem Drittland, das nicht Teil der EU ist, importiert wird, ist eine Meldung über das Internet nicht möglich, da Sie die Einfuhrpapiere in Ihrer Regionalstelle vorlegen müssen. Zudem benötigen Sie ein spezielles Meldeformular, das Sie bei der Regionalstelle erhalten. Durch die Anmeldung mit dem Meldeformular, wird das Tier in der HI-Tierdatenbank registriert und die Regionalstelle stellt Ihnen einen neuen Tierpass aus.
Abgang von Tieren:
Verlässt ein Tier Ihren Landwirtschaftsbetrieb, müssen Sie
Sonderfälle:
Stirbt ein Tier in Ihrem Betrieb durch Verendung, wird es getötet, oder in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet, ist dies bei der HI Tier als Verendung/Hausschlachtung zu melden.
Wird ein Tier zur Schlachtung an einen registrierten oder zugelassenen Schlachtbetrieb übergeben, muss der Landwirt das in der HI-Tierdatenbank als Abgang melden – die Schlachtung muss der Schlachtbetrieb melden.
Die HI Tier ist neben der Erfassung von Tierdaten auch für die Ausgabe und Nachbestellung von Ohrmarken für Nutztiere in der Landwirtschaft zuständig. Die Ausgabe der Ohrmarken erfolgt über die Regionalstellen der Bundesländer.
Kälber und Lämmer erhalten direkt nach der Geburt zwei Lebensohrmarken oder eine Lebensohrmarke und einen zusätzlichen Transponder. Über die Ohrmarken wird Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen eine individuelle Nummer zugeordnet, die jedes Tier kennzeichnet. Anhand der Nummer werden die Tiere in der HI-Tierdatenbank registriert.
Eine neue Ohrmarkenserie können Landwirte ausschließlich direkt bei den Regionalstellen der HI Tier bestellen. Eine Nachbestellung ist dagegen zum Teil auch über das Internet und die HI Tier online möglich: Einige Regionalstellen bzw. LKV (Landeskontrollverbände) nehmen Nachprägeaufträge für Ohrmarken in dieser Form an. Alternativ können Sie die Ohrmarken direkt bei der zuständigen Regionalstelle nachbestellen.
Ein #-Zeichen am Anfang einer Ohrmarkennummer bedeutet, dass die Nummer bei der HI-Datenbank fehlerhaft gemeldet oder erfasst ist – und somit letztlich ungültig ist. Wenn Sie in Ihrem Bestandsregister eine Ohrmarkennummer haben, die mit dem #-Zeichen beginnt, müssen Sie sich daher an die für Ihren Betrieb zuständige Regionalstelle wenden.
Neben den Ohrmarken dienen Tierpässe der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen, um eine Rückverfolgbarkeit von der Aufzucht bis zur Schlachtung zu garantieren.
Für die Ausgabe von Tierpässen sind die Regionalstellen der HI Tier verantwortlich: Bei Geburt eines Tieres, beim Zugang aus einem EU- oder Drittland, bei Verlust des Tierpasses oder bei gefüllter Rückseite stellen die Regionalstellen Landwirten neue Tierpässe aus.
Wird ein Tier auf Ihrem Hof geboren, melden Sie die Geburt in der HI-Tierdatenbank. Daraufhin wird Ihnen automatisch ein Tierpass ausgestellt und zugesendet.
Wird ein Tier unmittelbar bevor es in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb kommt, aus einem EU-Land oder einem Drittland nach Deutschland importiert, muss für das Tier zunächst ein neuer Tierpass ausgestellt werden. Dazu müssen Sie, wenn das Tier aus einem EU-Land stammt, den Tierpass bei Ihrer Regionalstelle der HI Tier vorlegen und beim Import aus einem Drittland die Einfuhrpapiere.
Ist ein Tierpass verloren gegangen oder ist seine Rückseite voll, können Sie einen Ersatzpass anfordern. Bei manchen Regionalstellen ist es möglich, den Ersatzpass unkompliziert über das Internet zu bestellen, in anderen Fällen können Sie den neuen Tierpass nur direkt bei Ihrer zuständigen Regionalstelle anfordern.
Für den Fall, dass die Papiere entweder unlesbar sind oder beim Postversand verloren gegangen sind, kann der Tierpass immer nur direkt bei der zuständigen Regionalstelle angefordert werden. Das gilt auch, wenn für den Export des Tieres ein neuer Pass ausgestellt werden muss.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Ersatzpasses ist, dass das Tier in Ihrem Betrieb gemeldet ist.
Wenn Sie fehlerhafte Angaben in einem Tierpass bemerken – zum Beispiel eine falsch eingetragene Lebensohrmarkennummer oder falsches Geschlecht des Tieres – müssen Sie diese Angaben berichtigen lassen. Eine Nachbestellung eines neuen Tierpasses ist in diesem Fall nicht über das Internet möglich. Stattdessen müssen Sie das Originalpapier zunächst berichtigen und es dann bei Ihrer zuständigen Regionalstelle vorlegen.
Verendet ein Tier oder wird es geschlachtet, muss der Tierpass an die zuständige Regionalstelle abgegeben werden. Beim Tod eines Tieres auf Ihrem Hof, sind Sie als Landwirt dafür verantwortlich, den Tierpass an die zuständige Regionalstelle zu senden. Wird das Tier geschlachtet, übergeben Sie den Tierpass dagegen an den Schlachtbetrieb und dieser schickt den Pass nach der Schlachtung an die Regionalstelle der HI Tier.
Mit der richtigen Software und Apps zur Datenübermittlung lassen sich der hohe
Arbeitsaufwand und die Fehleranfälligkeit bei der Übertragung vermeiden. Die
Datendrehscheibe der ADNOVA Buchhaltungs-Software mit ADNOVA+ inklusive App von
LAND-DATA ist eine ebensolche Software zur automatisierten Datenbeschaffung und -verteilung .
Die Datendrehscheibe ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Übernahme der
HI-Tierdaten in Ihre Buchhaltung. Die Software zum Importieren von HI-Tierdaten Rind
generiert automatisch Bewegungen, Geburten und verendete Tiere. Auch erfolgt ein
automatischer Abgleich der Anfangs und Endbestände am Wirtschaftsjahresbeginn und -ende.
Ihre Buchstelle oder Ihr Steuerberater unterstützen Sie bei der Buchführung und Erfassung
Ihres Landwirtschaftsbetriebs.
Landwirte müssen sämtliche Daten ihrer Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen – Geburten, Bewegungen, medikamentöse Behandlungen usw. – in der HI Tier Datenbank melden. Die HIT Datenbank dient der Bestandsaufnahme und Rückverfolgbarkeit von Tieren in der deutschen Landwirtschaft. Sie leistet neben der Erfassung von Tier- und Bestandsdaten auch die Ausgabe von Ohrmarken und Tierpässen zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren.
Die Meldepflichten in der Datenbank HI Tier sind für Landwirte mit einem hohen und fehleranfälligen Verwaltungsaufwand verbunden. Die richtige Software hilft Ihnen, viel Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden. Die Datendrehscheibe von LAND-DATA dient dem automatischen Datenabruf und unterstützt Sie so einfach und zuverlässig bei der Bestandserfassung und der Übernahme der HI-Tierdaten in Ihre Buchhaltung.