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Agrarsubventionen
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Aktuelle Agrarsubventionen 2021: Jetzt noch schnell fristgerecht beantragen

30.04.2021
Agrarsubventionen

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU werden die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen mit finanziellen Mitteln gefördert. Wir stellen Ihnen die aktuellen Agrarsubventionen für 2021 vor und erklären, wie sie beantragt werden.

Die Gründe und Ziele der Agrarsubventionen

Die Agrarwirtschaft erbringt eine Vielzahl unverzichtbarer gesellschaftlicher Leistungen, wie etwa die sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und vielfältigen Lebensmitteln. Die Corona-Pandemie hat die essentielle Bedeutung einer zuverlässigen, flächendeckenden und vor allem regionalen Versorgung mit Lebensmitteln einmal mehr verdeutlicht. Zusätzlich trägt die Land- und Forstwirtschaft eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Natur und Umwelt.

Die Landwirtschaft zählt in Deutschland daher zu den großen Empfängern von Subventionen. Durch die Subventionierung sollen die gesellschaftlichen Leistungen der Land- und Forstwirtschaft anerkannt und sichergestellt werden. Denn ohne eine Agrarförderung wäre die Erbringung dieser Leistungen kaum vollumfänglich möglich.

Die Förderung der Agrarwirtschaft erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die GAP verfolgt zwei Hauptziele:

  •    Sie will die Landwirtschaft marktorientiert fördern.
  •    Sie will die Entwicklung des ländlichen Raums wachstumsorientiert und unter Berücksichtigung des Umwelt-, Ressourcen-, und Klimaschutzes fördern.

In unserem Beitrag “Aktuelle Agrarsubventionen 2020 und wie sie beantragt werden”, haben wir die Gründe und Ziele der Subventionierung der Land- und Forstwirtschaft mit öffentlichen Mitteln noch einmal näher besprochen.

Reform der GAP bzw. Übergangsverordnung: Förderzeitraum 2021 bis 2027

Im Förderzeitraum von 2014 bis 2020 standen in Deutschland für die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP zur Verfügung.

Die nächste Förderperiode der GAP umfasst den Zeitraum von 2021 bis 2027. Dabei wird es eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Agrarsubventionen geben. Die GAP-Reform hat das Ziel, eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Landwirtschaft zu fördern. Im Fokus stehen dabei:

  •    Die Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte, eine stabile wirtschaftliche Zukunft, und die Steigerung der  Wettbewerbsfähigkeit;
  •    hohe Ambitionen in Bezug auf den Umwelt- und Klimaschutz und der Erhalt von Biodiversität;
  •    und die Bewahrung der Stellung der Landwirtschaft im Zentrum der europäischen Gesellschaft.

Bei der GAP-Reform ist es jedoch aufgrund von Uneinigkeiten zu Verzögerungen gekommen – die EU will nun bis Pfingsten 2021 einen Gesamtkompromiss erzielen. Die Reform ist daher nicht wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Stattdessen wurde der vorläufige Geltungsbeginn der GAP-Reform auf den 1. Januar 2023 verschoben. Für die Jahre 2021 und 2022 gilt eine Übergangsverordnung

Die zwei Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Subventionen für die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sind aktuell auf zwei Säulen verteilt. Die erste Säule wird durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert und die zweite Säule durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die erste Säule der GAP umfasst Direktzahlungen an die Landwirte sowie Regelungen zu den Agrarmärkten. Die zweite Säule unterstützt durch gezielte Förderprogramme die Entwicklung des ländlichen Raums sowie eine nachhaltige und umweltverträgliche Bewirtschaftungsweise der Landwirtschaftsflächen.

In unserem Beitrag “Aktuelle Agrarsubventionen 2020 und wie sie beantragt werden” stellen wir die Leistungen der beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik ausführlicher vor.

GAP-Übergangsverordnung für 2021 und 2022

An dem Zwei-Säulen-Modell soll auch mit der GAP-Reform weiter festgehalten werden. Umwelt- und Klimaschutz sollen in der neuen Förderperiode jedoch stärker gefördert werden. Der Erhalt von Direktzahlungen soll dann stärker an die Einhaltung von Umwelt- und Klimavorschriften gebunden werden. Im Unterschied zu den bisher geltenden europaweiten Greening-Auflagen soll jeder EU-Staat dazu selbst Umwelt- und Klimaauflagen festlegen dürfen, die zukünftig als Eco-Schemes bezeichnet werden.

Mit der Übergangsregelung zur Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Direktzahlungen der ersten Säule und die Förderprogramme der zweiten Säule zunächst jedoch wie bisher weitergeführt. Die meisten Bestimmungen der GAP aus dem Förderzeitraum 2014 bis 2020 werden bis Ende 2022 verlängert.

Zusätzlich werden neue Elemente eingeführt, um die grünen Ziele im Rahmen des European Green Deal zu berücksichtigen und den Übergang zum neuen GAP-Rahmen vorzubereiten.

Im Rahmen des EU-Wiederaufbaupakets “Next Generation EU stehen in der Übergangsphase insgesamt zusätzliche 8 Milliarden Euro zur Verfügung. 37 Prozent bzw. rund 3 Milliarden Euro des Konjunkturpakets gehen im Rahmen einer “Green Recovery” an Klima-, Umwelt-, und Tierschutzmaßnahmen. Weitere 55 Prozent sind für Maßnahmen der sozialen und digitalen Transformation vorgesehen, etwa zur Förderung von Präzisionslandwirtschaft oder der Digitalisierung ländlicher Räume.

Agrarsubventionen 2021 und wie sie beantragt werden

Neben den Agrarsubventionen durch die beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU können landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland aktuell Corona-Hilfen beantragen. Alles Wichtige zu dem Thema haben wir in unserem Beitrag “Überbrückungshilfe III: Neue Corona-Hilfen in der Landwirtschaft” besprochen.

Die vier Bausteine der ersten Säule der GAP:

Seit 2013 erfolgt in Deutschland eine bundesweit einheitliche Förderung der Landwirtschaft pro Hektar beihilfefähiger Fläche. Beihilfefähige Fläche sind Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen.

Bei der ersten Säule der GAP handelt es sich um ein System aus Direktzahlungen, das aus vier Bausteinen besteht:

  •    Basisprämie:

Die Basisprämie basiert auf Zahlungsansprüchen (ZA), die dem Inhaber eines Landwirtschaftsbetriebs pro Hektar beihilfefähiger Fläche zustehen. 2020 lag die Basisprämie in Deutschland bei rund 173 Euro pro Hektar beihilfefähiger Fläche.

  •    Umverteilungsprämie:

Die Umverteilungsprämie fördert kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe. Dabei erhalten Landwirte für die ersten 30 Hektar, für die ein Zahlungsanspruch im Rahmen der Basisprämie besteht, eine zusätzliche Prämie in Höhe von rund 50 Euro pro Hektar. Darüber hinaus kann für weitere 16 Hektar eine Prämie von rund 30 Euro pro Hektar beantragt werden.

  •    Greeningprämie:

Im Rahmen der Greeningprämie kann ein landwirtschaftlicher Betrieb zusätzlich zur Basisprämie rund 85 Euro pro Hektar beihilfefähiger Fläche erhalten. Mit der Prämie wird eine ökologisch nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen gefördert. Zusätzlich fördert sie Leistungen für den Klimaschutz, die Artenvielfalt, und vielfältige Kulturlandschaften

Unter Greening werden die folgenden Umweltleistungen verstanden:

                       - der Erhalt von Dauergrünland, also von Wiesen und Weiden;

                       - der Anbau von vielfältigen Kulturen anstelle von Monokulturen

                       - das Vorhandensein von sogenannten “ökologischen Vorrangflächen” auf fünf Prozent der Ackerflächen des                           Betriebs. Damit sind z.B. Hecken, Stilllegungsflächen oder Baumreihen gemeint.

  •    Junglandwirteprämie:

Zur Förderung des Generationswechsels werden junge Landwirte bzw. Landwirtinnen bis zu einem Alter von 40 Jahren mit der Junglandwirteprämie gefördert. Sie können für bis zu fünf Jahre und für eine Fläche von bis zu 90 Hektar eine zusätzliche Prämie in Höhe von rund 44 Euro pro Hektar beihilfefähiger Fläche beantragen.

Voraussetzungen für den Erhalt der Direktzahlungen der ersten Säule

Um für die Förderung durch die Direktzahlungen der ersten Säule der GAP berechtigt zu sein, muss der landwirtschaftliche Betrieb die sogenannten Cross-Compliance-Verpflichtungen erfüllen.

Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem die EU-Richtlinien zum Natur- und Umweltschutz sowie zum Tier- und Verbraucherschutz. Die bewirtschafteten Flächen müssen zudem in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten werden. Dabei spielen etwa Gewässerschutz, Erosionsvermeidung und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit eine Rolle.

Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und Cross-Compliance-Richtlinien wird regelmäßig durch strenge Kontrollen überprüft. Das digitale Agrarbüro mit der Buchhaltungssoftware ADNOVA+ von LAND-DATA hilft Ihnen, für eine solche Überprüfung jederzeit optimal vorbereitet zu sein. So haben Sie stets alle relevanten Dokumente, Belege und Auswertungen übersichtlich parat, um Ihren Förderanspruch und die Einhaltung der Voraussetzungen nachzuweisen und Kürzungen zu vermeiden.

Die zweite Säule der GAP: Förderung der ländlichen Regionen

Die Fördermaßnahmen der zweiten Säule der GAP richten sich nicht allein an die Land- und Forstwirtschaft, sondern an unterschiedliche Akteure im ländlichen Raum. Die Maßnahmen verfolgen die Ziele,

  •    die Zukunft in ländlichen Gebieten attraktiv zu gestalten,
  •    die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu fördern,
  •    die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu stärken.

Die zweite Säule der GAP umfasst unter anderem Maßnahmen wie die Förderung der ökologischen Landwirtschaft oder die Unterstützung benachteiligter Gebiete im ländlichen Raum. Für ebensolche Maßnahmen müssen mindestens 30 Prozent der von der EU zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt werden. Zu den weiteren Förderbereichen zählen zum Beispiel:

  •    Agrarinvestitionsförderung zur Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie Investitionen in z.B. Hofläden zur Direktvermarktung oder den Tourismus;
  •    Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen;
  •    der LEADER-Ansatz;
  •    Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur;
  •    Maßnahmen zum Agrarumwelt- und Klimaschutz, Waldumwelt- und Forstmaßnahmen, sowie Küsten- und Hochwasserschutz.

Agrarsubventionen 2021 beantragen: Das müssen Landwirte zu den Fristen wissen

Die Anträge für die EU-Agrarsubventionen müssen digital bei der Landwirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes eingereicht werden. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. In Nordrhein-Westfalen werden die Anträge für die Agrarförderungen zum Beispiel online über das Portal ELAN gestellt, in Bayern werden die Subventionen mit Hilfe eines elektronischen Mehrfachantrags über das Serviceportal iBALIS beantragt.

Die Ausschlussfrist für die Einreichung des Sammelantrags für die EU-Agrarsubventionen ist der 17. Mai 2021. Bis dahin müssen Landwirte alle Anträge für Fördermittel aus der ersten und zweiten Säule der GAP gestellt haben. Neueinsteiger und Junglandwirte müssen bis zu dieser Frist die Zuteilung von Zahlungsansprüchen beantragen, die eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der Basisprämie sind.

Der 31. Mai 2021 ist der letzte Termin zur kürzungsfreien Änderung des Sammelantrags. Danach werden Änderungen, durch die sich die Antragsfläche erhöht, nicht mehr für die Auszahlung der Prämien berücksichtigt.

Bei der Basisprämie aktiviert ein Hektar beihilfefähiger Fläche einen Zahlungsanspruch. Wenn die Basisprämie beantragt wird, muss immer auch die Greeningprämie beantragt werden. Sowohl die Umverteilungsprämie, als auch die Junglandwirteprämie können im Sammelantrag gesondert über eine Anlage beantragt werden, falls sie für Ihren Landwirtschaftsbetrieb relevant sind. 

Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung können bundesweit gehandelt werden. Die Übertragung von Zahlungsansprüchen muss fristgerecht in der ZI-Datenbank geltend gemacht werden.

Bei den Förderprogrammen der zweiten Säule der GAP gibt zum Beispiel das Netzwerk Ländliche Räume einen Überblick zu den Förderangeboten der Länder und wer davon profitieren kann.

Fazit zu den aktuellen Agrarsubventionen 2021

Die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen werden durch finanzielle Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU subventioniert. Die erste Säule der GAP fördert die Landwirtschaft mit Direktzahlungen sowie Regelungen zum Agrarmarkt. Die zweite Säule umfasst Förderprogramme für die Entwicklung des ländlichen Raums.

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 steht eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik an. Zunächst gilt bis Ende 2022 jedoch eine Übergangsregelung, mit der die Direktzahlungen der ersten Säule und die Förderprogramme der zweiten Säule wie gewohnt weitergeführt werden.

Die Direktzahlungen der ersten GAP-Säule umfasst mit der Basisprämie, der Greeningprämie, der Umverteilungsprämie und der Junglandwirteprämie vier Bausteine. Die Anträge für die Agrarsubventionen müssen Landwirte digital über das Online-Portal des entsprechenden Landes stellen. Der Stichtag ist der 17. Mai 2021.

Ihr Steuerberater oder Ihr Ansprechpartner in der landwirtschaftlichen Buchstelle berät Sie umfassend rund um die aktuelle wirtschaftliche Situation Ihres Betriebs. Und die digitale Buchhaltung mit der Software ADNOVA+ von LAND-DATA hilft Ihnen, Ihre Finanzen stets im Blick zu behalten, auch unterwegs.

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