In der Aktualisierung von ADNOVA finance stehen die Umsatzsteuer bei Anlagenverkäufen pauschalierender Betriebe, die neuen Richtwerte für die Viehbewertung sowie aktualisierte Bewertungstabellen und die WinPlausi 2026 im Fokus.
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Mit seinem Urteil vom 17.08.2023 hat der BFH entschieden, dass der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die zuvor in einem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wurden, nicht mehr der Durchschnittssatzbesteuerung (Pauschalierung nach § 24 UStG) unterliegt. Zum 30.06.2026 endet nun die gewährte Übergangsfrist. Folglich ist für alle ab dem 01.07.2026 veräußerten Wirtschaftsgüter der Regelsteuersatz von 19 % USt anzusetzen.
ADNOVA finance unterstützt die neue steuerliche Behandlung direkt in der Buchführung. Eine Änderung des bestehenden USt-Systems ist nicht erforderlich. Bei Anlagenabgängen innerhalb des USt-Systems der Pauschalierung nach § 24 UStG ab dem Stichtag stehen die USt-Schlüssel der Regelbesteuerung zur Verfügung.
Auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 08.12.2025 wurden die Richtwerte für die Viehbewertung neu festgesetzt. Verpflichtend sind sie erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen – damit grundsätzlich zum Ende des Kalenderjahres 2026 bzw. des Wirtschaftsjahres 2026/27.
Die neuen Richtwerte sind bereits in ADNOVA finance hinterlegt und werden zum maßgeblichen Zeitpunkt automatisch berücksichtigt.
Eine vorgezogene Anwendung ist möglich – frühestens zum Ende des Kalenderjahres 2024 bzw. des Wirtschaftsjahres 2024/25. Die entsprechende Einstellung erfolgt in den Betriebssteuerungsdaten. Dabei ist jedoch zu beachten: Wer die neuen Richtwerte vorzeitig anwendet, kann die vorgesehene Rücklage für einen Umstellungsgewinn nicht nutzen.
Durch die erstmalige Anwendung der neuen Richtwerte kann ein einmaliger Umstellungsgewinn entstehen. Für die reguläre erstmalige Anwendung zum Ende des Kalenderjahres 2026 bzw. Wirtschaftsjahres 2026/27 darf nach dem BMF-Schreiben eine gewinnmindernde Rücklage von bis zu 90 % des Umstellungsgewinns gebildet werden. Hierfür steht das Konto 299750 „Rücklage Vieh“ zur Verfügung. Die Rücklage ist in den folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils mindestens 1/9 aufzulösen.
Mit der Aktualisierung werden außerdem die aktuellen steuerlichen, handelsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bewertungstabellen bereitgestellt. Die neuen Richtwerte zur Viehbewertung sind darin auf Seite 3 enthalten. Sie finden die Tabellen unter Hilfe → Kontenpläne → Bewertungstabellen.
Ebenfalls verfügbar ist die WinPlausi 2026 für den BMLEH-Jahresabschluss von Test- und Auflagenbetrieben. Sie wird für die Plausibilitätsprüfung der Jahresabschlüsse des Kalenderjahres 2025 und des Wirtschaftsjahres 2025/2026 benötigt.
- Offenlegung/Hinterlegung: Der Bundesanzeiger prüft jetzt, ob der übermittelte Rechnungsempfänger exakt mit dem Firmennamen im Unternehmensregister übereinstimmt. Bitte prüfen Sie die hinterlegten Angaben.
- E-Bilanz: Die ELSTER-Übertragung für atypisch stille Gesellschaften wurde korrigiert.
- Abgrenzungsautomatik: Der verfügbare Kontenumfang wurde um weitere Privatkonten erweitert.
Technische Optimierungen: Weitere funktionale und technische Verbesserungen wurden umgesetzt.
Alle Neuerungen im Detail sind - wie immer - ausführlich in der Produktinformation beschrieben. Diese finden Sie in ADNOVA finance im Menüpunkt Hilfe - Was ist neu?