Umstellung von Pauschalierung auf Regelbesteuerung

Ein Betrieb soll von der Umsatzsteuerpauschalierung auf die Regelbesteuerung umgestellt werden, welche Vorgehensweise ist für die Vorsteuerkorrektur zu wählen?

Bei einem Wechsel von der Umsatzsteuerpauschalierung auf die Regelbesteuerung ist nach § 15a UStG eine Vorsteuerkorrektur erforderlich. Die Korrektur richtet sich nach der Höhe der Vorsteuer und dem Berichtigungszeitraum.

Seit der Version 2007 sind im Dialog Jahresabschluss - Inventar - Inventar steuerlich die Felder Berichtigungszeitraum, Vorsteuer lfd. Jahr und Vorsteuer % für die Eingabe freigegeben. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits mit der ADNOVA finance 2007 gebucht wurden, füllt das Programm diese Felder automatisch. Im Feld Berichtigungszeitraum wird für die Konten 150 bis 189 und 210 bis 289 ein Zeitraum von 10 Jahren vorgeschlagen, für die Konten 290 bis 899 einer von 5 Jahren. Die Felder Vorsteuer lfd. Jahr und Vorsteuer % werden unter Berücksichtigung des verwendeten Umsatzsteuerschlüssels gefüllt.

Eine Anpassung ist nur dann erforderlich, wenn der Zugang eines Wirtschaftsgutes ohne Umsatzsteuerschlüssel gebucht wurde. Für Wirtschaftsgüter, die mit älteren ADNOVA finance-Versionen aufgenommen wurden, ist eine Anpassung der Daten Berichtigungszeitraum, Vorsteuer lfd. Jahr und Vorsteuer % unter Eröffnung - Inventar - steuerlich vorzunehmen.

Eine Auswertung über die möglichen Vorsteuerkorrekturbeträge kann bereits im Vorfeld als Entscheidungshilfe dienen, wenn über einen Wechsel von der USt-Pauschalierung zur Regelbesteuerung nachgedacht wird. Die Auswertung können Sie über Ihre Buchstelle bzw. Ihren Steuerberater beziehen. Als Mitarbeiter von Buchstellen und Steuerberatungskanzleien erhalten Sie die besagten Auswertungen über den Abruf 845 von der LAND-DATA.