Arbeit und Soziales: Änderungen ab 2010Nachfolgend informieren wir Sie über zwei wichtige Neuerungen aus diesem Bereich: 
Betriebsprüfung der RentenversichererErstmalig werden ab dem 01. Januar 2010 die Betriebsprüfer der Rentenversicherer bei ihren Betriebsprüfungen auch die Angaben zur Beitragszahlung in der Unfallversicherung für das Jahr 2009 mitprüfen. Die Beitragsjahre bis 2009 werden noch von den Prüfdiensten der Unfallversicherungsträger geprüft. Die vollständige Übernahme der Prüfungen durch die Rentenversicherung erfolgt schrittweise bis zum 01.01.2013. Meldung der Arbeitsstunden an die UnfallversicherungsträgerWar es den Arbeitgebern bisher freigestellt, die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung zu melden, gilt seit dem Jahresanfang, dass diese Daten zwingend mitzumelden sind. Ansonsten werden die Meldungen als fehlerhaft abgewiesen.
Zu melden sind entweder die tatsächlich erfassten Arbeitsstunden oder zumindest die Sollarbeitsstunden der Beschäftigten. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können ersatzweise Arbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden.
|