Aktueller Steuertipp: WachstumsbeschleunigungsgesetzDas Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist zum Jahresanfang in Kraft getreten und bringt zum 01.01.2010 einige Neuerungen. Wichtige Maßnahmen im Überblick:
1. KinderDer Kinderfreibetrag wurde zum 01.01.2010 auf 7 008 Euro und das Kindergeld um 20 Euro/Kind erhöht. Daher wurden auch die Unterhaltssätze für Trennungs- und Scheidungskinder (Düsseldorfer Tabelle) angepasst. 2. Erbschaft-/SchenkungsteuerFür Erwerbe ab 2010 wurden
die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 % bis 43 % gesenkt und
die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge angepasst:
So bleiben 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn
das Unternehmen fünf Jahre fortgeführt wird (bisher: sieben Jahre) und
die erforderliche Mindestlohnsumme, die ein Betrieb einhalten muss, um die Verschonung ungekürzt erhalten zu können, statt 650 % künftig 400 % beträgt. Diese Lohnsummenregelung gilt zudem nur für Betriebe mit mindestens 21 Beschäftigten (früher: mindestens 11 Mitarbeiter).
100 % des begünstigten Betriebsvermögens bleiben steuerfrei, wenn
das Unternehmen statt bisher zehn Jahre nunmehr sieben Jahre fortgeführt wird und
die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 700 % (aktuell: 1 000 %) der Ausgangssumme gesunken ist. Diese Lohnsummenregelung gilt nur bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern; bisher fand sie bei Unternehmen mit mindestens 11 Beschäftigten Anwendung.
Zudem darf das sog. unschädliche Verwaltungsvermögen weiterhin nur maximal 10 % betragen.
Die Verbesserungen gelten für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2008 entstanden ist. Wurde für Erbschaften aus 2007/2008 auf Antrag bereits das neue Recht angewendet, gelten die verbesserten Verschonungsvoraussetzungen auch rückwirkend. 3. UmsatzsteuerHier wurde der Mehrwertsteuersatz für kurzfristige Beherbergungsleistungen von bis zu sechs Monaten ab dem 01.01.2010 auf 7 % ermäßigt. Dies umfasst folgende Leistungen
kurzfristige Vermietungen von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung Fremder,
Umsätze des klassischen Hotelgewerbes,
kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie
kurzfristige Überlassungen von Campingflächen für das Aufstellen von Zelten und zum Abstellen von Wohnwagen und Caravans.
4. Sofortprogramm krisenentschärfende MaßnahmenHier wurde
bei den Verlustabzugsbeschränkungen ("Mantelkauf")
die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufgehoben,
der Abzug von Verlusten bei bestimmten Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen - soweit erforderlich - wieder zugelassen ("Konzernklausel") und
der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zugelassen;
bei den Zinsabzugsbeschränkungen ("Zinsschranke")
die höhere Freigrenze (= weniger als 3 Mio. Euro) dauerhaft und
ein Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren eingeführt sowie
die sog. Escape-Klausel überarbeitet und für Konzerne mit Sitz in Deutschland anwendbar gemacht;
bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen der Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten von 65 % auf 50 % reduziert;
bei der Grunderwerbsteuer: nach dem 31.12.2009 verwirklichte Grundstücks- oder Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter betrieblicher Umstrukturierungen von der Grunderwerbsteuer befreit; dies gilt nicht, wenn ein im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2009 verwirklichter Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird;
bei den Ertragsteuern ein Wahlrecht eingeführt, nach dem die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro oder die Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1 000 Euro anzuwenden ist.
Hinweis: Die Neuerungen sind im Einzelnen sehr komplex und die Auswirkungen bei den Betroffenen stets im Einzelfall zu prüfen!
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